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   BPatG, 11.01.2011 - 24 W (pat) 61/10   

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https://dejure.org/2011,16971
BPatG, 11.01.2011 - 24 W (pat) 61/10 (https://dejure.org/2011,16971)
BPatG, Entscheidung vom 11.01.2011 - 24 W (pat) 61/10 (https://dejure.org/2011,16971)
BPatG, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - 24 W (pat) 61/10 (https://dejure.org/2011,16971)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "PATENTANWALT (Kollektivmarke)/patenta" - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "PATENTANWALT (Kollektivmarke)/patenta" - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr bei den Wortmarken "Patentanwalt" und "patenta"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "PATENTANWALT (Kollektivmarke)/patenta" - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "PATENTANWALT (Kollektivmarke)/patenta" - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 11.01.2011 - 24 W (pat) 61/10
    Eine zusätzliche Unterscheidungshilfe bietet dabei der - gerade angesichts der konkret beanspruchten Dienstleistungen - leicht erfassbare Sinngehalt der jüngeren Marke (vgl. BGH GRUR 1992, 130 Bally/BALL; GRUR 2010, 235 - AIDA/AIDU; EuGH GRUR 2006, 237 - PICASSO).
  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89

    Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt -

    Auszug aus BPatG, 11.01.2011 - 24 W (pat) 61/10
    Eine zusätzliche Unterscheidungshilfe bietet dabei der - gerade angesichts der konkret beanspruchten Dienstleistungen - leicht erfassbare Sinngehalt der jüngeren Marke (vgl. BGH GRUR 1992, 130 Bally/BALL; GRUR 2010, 235 - AIDA/AIDU; EuGH GRUR 2006, 237 - PICASSO).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 11.01.2011 - 24 W (pat) 61/10
    Ob Verwechslungsgefahr im Sinne dieser Vorschriften vorliegt, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Identität bzw. Ähnlichkeit der Dienstleistungen, des Schutzumfangs der Widerspruchsmarke, des Grades der Ähnlichkeit der Zeichen sowie der Art der Dienstleistungen und der bei der Auftragsvergabe zu erwartenden Aufmerksamkeit des beteiligten Verkehrs umfassend zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR 2008, 343, Nr. 48 - BAINBRIDGE; BGH GRUR 2008, 903, Nr. 10 - SIERRA ANTIGUO; zur Wechselwirkung der genannten Einzelfaktoren s. auch Hacker in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 9 Rdn. 32, 33).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 102/07

    AIDA/AIDU - Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher

    Auszug aus BPatG, 11.01.2011 - 24 W (pat) 61/10
    Eine zusätzliche Unterscheidungshilfe bietet dabei der - gerade angesichts der konkret beanspruchten Dienstleistungen - leicht erfassbare Sinngehalt der jüngeren Marke (vgl. BGH GRUR 1992, 130 Bally/BALL; GRUR 2010, 235 - AIDA/AIDU; EuGH GRUR 2006, 237 - PICASSO).
  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus BPatG, 11.01.2011 - 24 W (pat) 61/10
    Ob Verwechslungsgefahr im Sinne dieser Vorschriften vorliegt, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Identität bzw. Ähnlichkeit der Dienstleistungen, des Schutzumfangs der Widerspruchsmarke, des Grades der Ähnlichkeit der Zeichen sowie der Art der Dienstleistungen und der bei der Auftragsvergabe zu erwartenden Aufmerksamkeit des beteiligten Verkehrs umfassend zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR 2008, 343, Nr. 48 - BAINBRIDGE; BGH GRUR 2008, 903, Nr. 10 - SIERRA ANTIGUO; zur Wechselwirkung der genannten Einzelfaktoren s. auch Hacker in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 9 Rdn. 32, 33).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 11.01.2011 - 24 W (pat) 61/10
    Ob Verwechslungsgefahr im Sinne dieser Vorschriften vorliegt, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Identität bzw. Ähnlichkeit der Dienstleistungen, des Schutzumfangs der Widerspruchsmarke, des Grades der Ähnlichkeit der Zeichen sowie der Art der Dienstleistungen und der bei der Auftragsvergabe zu erwartenden Aufmerksamkeit des beteiligten Verkehrs umfassend zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR 2008, 343, Nr. 48 - BAINBRIDGE; BGH GRUR 2008, 903, Nr. 10 - SIERRA ANTIGUO; zur Wechselwirkung der genannten Einzelfaktoren s. auch Hacker in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 9 Rdn. 32, 33).
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